ueber uns

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind Programme, die darauf abzielen die Biodiversität zu fördern und den Boden sowie das Wasser zu schützen. Teilnehmende Landwirte erhalten eine Förderung für die Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Maßnahmen sind Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union und werden durch das Land Niedersachsen und die EU finanziell unterstützt.

Förderinhalte

Förderschwerpunkt AN (Ackernutzung):


• Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen
• nachhaltige und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen zum Erhalt und zur Verbesserung der 
  Biodiversität auf Ackerflächen und zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten

Förderschwerpunkt BF- Blüh- und Schutzstreifen (Ackerbrachen), Hecken:

• Schaffung, Erhaltung und nachhaltige Verbesserung von Streifenstrukturen, von Übergangsflächen zu ökologisch
  sensiblen Bereichen, von Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen für Wildtiere und -pflanzen in der Agrarlandschaft
  und Verbesserung der biologischen Vielfalt auf Ackerflächen

Förderschwerpunkt GN- nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung:

• Umsetzung besonders nachhaltiger und standortangepasster Bewirtschaftungsverfahren
   auf Dauergrünlandflächen
• Ziel: die natürlichen Lebensräume und damit die Biodiversität zu erhalten und zu entwickeln
• Besonders artenreiches Grünland soll geschaffen werden, dass gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzfläche
  und Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten ist

Förderschwerpunkt BB- Maßnahmen zum Schutz besonderer Biotoptypen:

• Unterstützt wird die Mahd und Beweidung von bestimmten, naturschutzfachlich wertvollen und
   schutzbedürftigen Biotoptypen
• Darunter fallen z. B. montane Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden und mesophiles Grünland

Förderschwerpunkt NG- Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel:

• Gefördert wird der Schutz der „Nordischen Gastvögel“ auf Acker- bzw. Grünlandflächen durch die Bereitstellung
  oder Extensivierung der Nutzung von störungsarmen Rast- und Nahrungsflächen für durchziehende und
  überwinternde nordische Gastvögel sowie der Anbau bestimmter Kulturen auf dem Acker

Förderumfang

• Betrag variiert je nach Vorhabens-Typ
• Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach der Flächengröße und den konkreten Verpflichtungen der jeweiligen
  Fördermaßnahme

Antragsberechtigt

Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landwirtschafterinnen und Landbewirtschafter oder deren Zusammenschlüsse

Sonstiges

• Förderfähig: landwirtschaftliche Nutzflächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen
• Verpflichtungszeitraum: mindestens fünf bzw. sieben Jahre, beginnt mit dem 1. Januar nach der Antragsstellung
• Stichtag für die Stellung des Förderantrages: 15.Mai des Jahres
• Der jährliche Zuwendungsbetrag einer neu beantragten Fördermaßnahem nach dieser Richtlinie muss
  über 250 EUR/Jahr liegen (Bagatellgrenze)

Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM Maßnahmen finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuelles

17.04.2024
Rundbrief 04/2025
- Witterung 24/25
- Frühjahrs Nmin
- N-Tester Messung
- Spätfrühjahrs Nmin
- Vorstellung Niklas Schneider
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01.04.2024
Einladung zur Gruppenberatung
Ultraflache Bodenbearbeitung
Termin: Dienstag, den 08. April 2025
10:00 Uhr Hof Schulze Holmer, Samern
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12.03.2025
Rundbrief 03/2025
- Digitale Schädlingsüberwachung
  im Raps – MagicTrap jetzt verfügbar
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27.02.2025
Einladung zum Schulungsangebot
Zertifizierter Düngerstreuercheck der DEULA Nienburg
Termin: Montag, den 03. März 2025
1. Termin Uhrzeit: 8:30 Uhr
Oberescher Weg 4, 48465 Engden (Parken auf dem Betrieb möglich) – Betrieb Clemens Farwick
2. Termin Uhrzeit: 12:30 Uhr
Bahnhofstraße 12, 49828 Osterwald (Parken auf dem Betrieb möglich) – Betrieb Jan Plescher
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04.02.2025
Rundbrief 02/2025
- Kostenlose Gewässerschutzberatung
  für Landwirt:innen im MR Vechte
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08.01.2025
Rundbrief 01/2025
- Frühjahrs-Nmin Beprobung
- Änderungen in der DüngeVO 2025
- Stickstoffdüngung im Grünland
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30.01.2025
Einladung zur Infoveranstaltung „Jahresrückblick 2024
und Vorjahresplanung 2025“

Termin: Donnerstag, den 06.02.2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Hotel Rammelkamp
Lingener Str. 306
48531 Nordhorn
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09.12.2024
Rundbrief 06/2024
- Jahresverlauf der Witterung 2024
- Herbst-Nmin
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01.11.2024
Rundbrief 05/2024
- ZF-Biomasseerfassung und
  N-Nachlieferung im Frühjahr
- Mechanische Bearbeitung der
  Zwischenfrucht im Herbst und Frühjahr
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01.10.2024
Rundbrief 04/2024
- Witterung Sommermonate
- Nachernte-Nmin-Werte
- Weitere aktuelle Beratungsangebote
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25.09.2024
Rundbrief 03/2024
Ausbau einer Güllebörse
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11.09.2024
Einladung zur Maschinenvorführung "Herbizidfreie Kartoffelsikkation"
am Donnerstag,
den 19. Sept. 2024,
14:30 Uhr
Betrieb Wesselink GbR
Treffpunkt: Versuchsfläche (siehe Karte)
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31.07.2024
Rundbrief 02/2024
Zwischenfruchtanbau
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23.05.2024
Rundbrief 01/2024
Aufnahme der WRRL-Gewässerschutzberatung 
in der Maßnahmenkulisse Vechte
durch die IGLU
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