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Bodenkundliche Fachgutachten

Böden erfüllen eine Vielzahl an Funktionen. Sie dienen sowohl als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Sie sind Regulatoren im Wasser- und Stoffhaushalt der Landökosysteme. Des Weiteren dokumentieren sie Zeugnisse der Natur- und Kulturgeschichte.

Auf der anderen Seite sind sie eine Lebensgrundlage des Menschen, der Böden als Anbaufläche von Nahrungsmitteln, Futtermitteln oder pflanzlichen Rohstoffen nutzt. Sie fungieren aber auch als Standort für Verkehrswege, Leitungstrassen, Industrieanlagen und Gebäude.

Böden sind nicht vermehrbar und nur bedingt erneuerbar. Daher müssen auch sie nach dem Prinzip der Vorsorge genutzt und geschützt werden (ENGEL, 2013).

In der Bundesrepublik Deutschland werden täglich 55 Hektar bisher unverbauter Fläche für Gebäude, Verkehrs- und Erholungsflächen in Anspruch genommen. Angestrebt wird bis 2030 ein Flächenverbrauch von unter 30 ha/Tag
(BMUV 2023).

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden wie die anderen Schutzgüter auch, in allen raumwirksamen Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Nach § 1 BBodSchG sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Flyer: Bodenfunktionsbewertung auf regionaler und kommunaler Ebene  >>>


Bodenkundliche Baubegleitung

IMG 0642Boden als unvermehrbares Schutzgut wird durch Bautätigkeiten stark beansprucht und es besteht die Gefahr von irreversiblen Schädigungen und damit der Verlust der typischen Bodenfunktionen.

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden wie die anderen Schutzgüter auch, in allen raumwirksamen Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Nach § 1 BBodSchG sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Seit über 10 Jahren setzen wir Bodenkundliche Baubegleitung auf Grundlage der Bundesbodenschutz VO und Länderregelungen um. Bodenkundliche Trassenbaubegleitung beim Leitungsbau bis hin zur bodenkundlichen Begleitung von Maßnahmen der Renaturierung von Fließgewässern und Sanierung von Altlasten- und Unfallstandorten runden unser Leistungsspektrum ab.

Unsere Leistungen gehen von der Erstellung von Bodenschutzkonzepten nach DIN 19639 in der Planungsphase in Abstimmung mit Bauträgern und Genehmigungsbehörden, Fachgutachterlichen Stellungnahmen (LAGA, MantelVO) bis hin zur individuellen Bodenkundlichen Baubegleitung von Projekten und einzelnen Baumaßnahmen vor Ort.

Ansprechpartner:
Niedersachsen:
Dipl. geogr. Andreas Rode
- mobil: 0172-864 13 43

Schleswig-Holstein:
Dr. agr. Udo Müller-Thomsen
- mobil 0172-293 95 96

Projektleitung:
Dr. agr. Christine von Buttlar
- Telefon: 0551-54885-21