Wasserschutzgebiete werden über festgesetzte Schutzgebietsverordnungen geschützt. Neben diesen Verordnungen besteht in Hessen die Möglichkeit, über privatrechtliche Verträge zwischen Landwirten und Wasserversorger die landwirtschaftlichen Belange zu regeln. Für diese Belange ruhen während der Laufzeit des Kooperationsvertrages die Regelungen der Verordnung. Genehmigt und betreut werden die Kooperationen von den Regierungspräsidien.
Innerhalb der Kooperationen sind Zusatzberater als Bindeglied zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft damit beauftragt, die Betriebe bei der Umsetzung der vereinbarten grundwasserschutzorientierten Landbewirtschaftung zu unterstützen. Durch diese Beratung ist ein intensiver Austausch mit den betroffenen Landwirten sichergestellt.
Unsere Leistungen
- Entwicklung und Umsetzung von gebietsspezifischen Trinkwasserschutzkonzepten
- Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben in Wassereinzugsgebieten
- Durchführung von Gewässerschutzleistungen wie Veranstaltungen, Feldrundfahrten und Öffentlichkeitsarbeit, Boden- und Pflanzenuntersuchungen sowie Feldversuchen
- Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Landwirten und Wassergewinnern
- Konzeption und Umsetzung einer gebietsbezogenen Erfolgskontrolle mit Hilfe von Boden- und Wasseruntersuchungen sowie mit Hilfe von Kalkulationsverfahren wie z.B. Hoftorbilanzen
- Laufende Vor-Ort-Kontrollen und Kartierungen in den Schutzgebieten
- Erstellung und Umsetzung von Konzepten zum gewässerschonenden Waldbau
- Kalkulation und Abwicklung von Ausgleichszahlungen
- GIS-gesteuerte Datenpräsentation
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Wasserschutzgebiete (WSG) in Hessen sind in der unten stehenden Karte blau eingezeichnet.
Sie liegen in den Maßnahmenräumen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) >>>
Ansprechpartner:
Dr. agr. Hans-Bernhard von Buttlar
- Telefon: 0551-54885-22