Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind Programme, die darauf abzielen die Biodiversität zu fördern und den Boden sowie das Wasser zu schützen. Teilnehmende Landwirte erhalten eine Förderung für die Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Maßnahmen sind Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union und werden durch das Land Niedersachsen und die EU finanziell unterstützt.
Förderinhalte
Förderschwerpunkt AN (Ackernutzung):
• Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen
• nachhaltige und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen zum Erhalt und zur Verbesserung der
Biodiversität auf Ackerflächen und zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten
Förderschwerpunkt BF- Blüh- und Schutzstreifen (Ackerbrachen), Hecken:
• Schaffung, Erhaltung und nachhaltige Verbesserung von Streifenstrukturen, von Übergangsflächen zu ökologisch
sensiblen Bereichen, von Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen für Wildtiere und -pflanzen in der Agrarlandschaft
und Verbesserung der biologischen Vielfalt auf Ackerflächen
Förderschwerpunkt GN- nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung:
• Umsetzung besonders nachhaltiger und standortangepasster Bewirtschaftungsverfahren
auf Dauergrünlandflächen
• Ziel: die natürlichen Lebensräume und damit die Biodiversität zu erhalten und zu entwickeln
• Besonders artenreiches Grünland soll geschaffen werden, dass gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzfläche
und Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten ist
Förderschwerpunkt BB- Maßnahmen zum Schutz besonderer Biotoptypen:
• Unterstützt wird die Mahd und Beweidung von bestimmten, naturschutzfachlich wertvollen und
schutzbedürftigen Biotoptypen
• Darunter fallen z. B. montane Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden und mesophiles Grünland
Förderschwerpunkt NG- Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel:
• Gefördert wird der Schutz der „Nordischen Gastvögel“ auf Acker- bzw. Grünlandflächen durch die Bereitstellung
oder Extensivierung der Nutzung von störungsarmen Rast- und Nahrungsflächen für durchziehende und
überwinternde nordische Gastvögel sowie der Anbau bestimmter Kulturen auf dem Acker
Förderumfang
• Betrag variiert je nach Vorhabens-Typ
• Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach der Flächengröße und den konkreten Verpflichtungen der jeweiligen
Fördermaßnahme
Antragsberechtigt
Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landwirtschafterinnen und Landbewirtschafter oder deren Zusammenschlüsse
Sonstiges
• Förderfähig: landwirtschaftliche Nutzflächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen
• Verpflichtungszeitraum: mindestens fünf bzw. sieben Jahre, beginnt mit dem 1. Januar nach der Antragsstellung
• Stichtag für die Stellung des Förderantrages: 15.Mai des Jahres
• Der jährliche Zuwendungsbetrag einer neu beantragten Fördermaßnahem nach dieser Richtlinie muss
über 250 EUR/Jahr liegen (Bagatellgrenze)
Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM Maßnahmen finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz