ueber uns

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind Programme, die darauf abzielen die Biodiversität zu fördern und den Boden sowie das Wasser zu schützen. Teilnehmende Landwirte erhalten eine Förderung für die Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Maßnahmen sind Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union und werden durch das Land Niedersachsen und die EU finanziell unterstützt.

Förderinhalte

Förderschwerpunkt AN (Ackernutzung):


• Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen
• nachhaltige und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen zum Erhalt und zur Verbesserung der 
  Biodiversität auf Ackerflächen und zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten

Förderschwerpunkt BF- Blüh- und Schutzstreifen (Ackerbrachen), Hecken:

• Schaffung, Erhaltung und nachhaltige Verbesserung von Streifenstrukturen, von Übergangsflächen zu ökologisch
  sensiblen Bereichen, von Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen für Wildtiere und -pflanzen in der Agrarlandschaft
  und Verbesserung der biologischen Vielfalt auf Ackerflächen

Förderschwerpunkt GN- nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung:

• Umsetzung besonders nachhaltiger und standortangepasster Bewirtschaftungsverfahren
   auf Dauergrünlandflächen
• Ziel: die natürlichen Lebensräume und damit die Biodiversität zu erhalten und zu entwickeln
• Besonders artenreiches Grünland soll geschaffen werden, dass gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzfläche
  und Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten ist

Förderschwerpunkt BB- Maßnahmen zum Schutz besonderer Biotoptypen:

• Unterstützt wird die Mahd und Beweidung von bestimmten, naturschutzfachlich wertvollen und
   schutzbedürftigen Biotoptypen
• Darunter fallen z. B. montane Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden und mesophiles Grünland

Förderschwerpunkt NG- Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel:

• Gefördert wird der Schutz der „Nordischen Gastvögel“ auf Acker- bzw. Grünlandflächen durch die Bereitstellung
  oder Extensivierung der Nutzung von störungsarmen Rast- und Nahrungsflächen für durchziehende und
  überwinternde nordische Gastvögel sowie der Anbau bestimmter Kulturen auf dem Acker

Förderumfang

• Betrag variiert je nach Vorhabens-Typ
• Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach der Flächengröße und den konkreten Verpflichtungen der jeweiligen
  Fördermaßnahme

Antragsberechtigt

Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landwirtschafterinnen und Landbewirtschafter oder deren Zusammenschlüsse

Sonstiges

• Förderfähig: landwirtschaftliche Nutzflächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen
• Verpflichtungszeitraum: mindestens fünf bzw. sieben Jahre, beginnt mit dem 1. Januar nach der Antragsstellung
• Stichtag für die Stellung des Förderantrages: 15.Mai des Jahres
• Der jährliche Zuwendungsbetrag einer neu beantragten Fördermaßnahem nach dieser Richtlinie muss
  über 250 EUR/Jahr liegen (Bagatellgrenze)

Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM Maßnahmen finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuelles

29.11.2024
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11.09.2024
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24.06.2024
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30.04.2024
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05.03.2024
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07.02.2024
Einladung zu den Infoveranstaltungen "Jahresveranstaltung" am
13.02.2024 um 10 Uhr: Visselhövede
15.02.2023 um 10 Uhr: Schneverdingen
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03.02.2024
Rundschreiben 1/2024
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