Auf Grundlage des bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetzes und dem Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG) wird der Trinkwasserschutz zwischen der Land- und der Wasserwirtschaft organisiert. Das Wasserentnahmeentgelt wird seither vornehmlich zur vorbeugenden Minderung landwirtschaftlicher Stoffeinträge ins Grund- und Oberflächenwasser eingesetzt. Die Maßnahmenprogramme sollen vor allem die Nitratbelastung in den Förderbrunnen und Vorfeldmessstellen der Wasserversorgungsunternehmen (WVU) senken und eine gute Qualität des Trinkwassers sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Gewässerschutzberatung etabliert und es werden Vereinbarungen auf den landwirtschaftlichen Flächen in den Trinkwassergewinnungsgebieten (TGG) umgesetzt.

Unsere Leistungen

  • Entwicklung und Umsetzung von gebietsspezifischen Trinkwasserschutzkonzepten
  • Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben in Wassereinzugsgebieten
  • Durchführung von Gewässerschutzleistungen wie Veranstaltungen, Feldrundfahrten und Öffentlichkeitsarbeit, Boden- und Pflanzenuntersuchungen sowie Feldversuchen
  • Abschluss von Trinkwasserschutzvereinbarungen mit Landwirten
  • Konzeption und Umsetzung einer gebietsbezogenen Erfolgskontrolle mit Hilfe von Boden- und Wasseruntersuchungen sowie mit Hilfe von Kalkulationsverfahren wie z. B. Hoftorbilanzen
  • Unterstützung der Geschäftsführung durch Fachdienstleistungen wie z. B. Vor-Ort-Kontrollen
    Beweissicherungsverfahren und Gutachterliche Stellungnahmen in Entschädigungsfragen
  • Entwicklung neuer Methoden zum Trinkwasserschutz z. B. im Rahmen von Pilotprojekten
  • GIS-gesteuerte Datenpräsentation
  • Öffentlichkeitsarbeit

Link
Arbeitskreis Ackerbau und Wasser im Langeler Bogen e.V.
Ak Drüber und Drunter.de

Ansprechpartner:
Staatl. gepr. Landwirt Achim Roth
- mobil: 0175-570 80 35

Projektleitung:
Dipl. Ing. agr. Martin Horstkötter
- Telefon: 0551-54885-23