IGLU - Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt

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WRRL-Niedersachsen

Wassermengenmanagement in der Landwirtschaft ist entscheidend, um die Effizienz der Wasserverwendung zu maximieren, Ernteerträge zu sichern und die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Praktiken zu fördern. Angesichts von Klimawandel, wachsender Weltbevölkerung und begrenzten Wasserressourcen spielt das effiziente Management von Wasser in der Landwirtschaft eine immer wichtigere Rolle. Hier sind einige wesentliche Aspekte und Strategien des Wassermengenmanagements in der Landwirtschaft:

  • Effiziente Bewässerungssysteme können gezielt Wasserverluste minimieren
  • Durch ein angepasstes Bodenmanagement kann die Wasserverdunstung reduziert werden und durch eine Verbesserung der Bodenstruktur die Wasseraufnahme und -speicherung gefördert werden
  • Der Anbau wasserintensiver und -effizienter Pflanzen kann durch die Auswahl von trockenresistenteren Pflanzenarten den Wasserverbrauch reduzieren
  • Der Einsatz von Technologien wie Bodenfeuchtigkeitssensoren, Wetterstationen können dabei helfen den Wasserbedarf der Pflanzen in Echtzeit zu überwachen

Wassermengenmanagement in der Landwirtschaft ist ein integraler Bestandteil der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Durch den Einsatz moderner Technologien, effizienter Bewässerungssysteme und nachhaltiger Anbaupraktiken können Landwirte den Wasserverbrauch reduzieren und gleichzeitig ihre Produktivität steigern.

 
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Im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sind wir mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen für das Beratungsgebiet Leine lins, Untere Aller, Elbe Hamburg und Vechte betraut. Das Hauptziel des Projektes ist die Verminderung der diffusen Stickstoffeinträge in das Grundwasser durch Beratung und Vermittlung verschiedener Agrarumweltmaßnahmen. Dabei stehen die Grundwasserbelastung durch Nitrat, die Phosphatbelastungen der Oberflächengewässer durch Erosion sowie die Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer im Fokus.

In den weitläufigen Beratungsgebieten (rund 1.700.000 ha LN) wird durch eine enge Zusammenarbeit mit Landwirten und deren Organisationen ein nachhaltiges Programm zur Verminderung der oben genannten Einträge aus der Landwirtschaft das Projektziel etabliert.

Instrumente:
Wichtigster Baustein ist die gewässerschutzorientierte Beratung. Aber auch über Demonstrationsversuche, Feldbegehungen und Rundschreiben sollen die Umsetzungsziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Detaillierte Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter dem entsprechenden Reiter in der Navigationsleiste. Alle Dienstleistungen werden zu 100 % vom Land Niedersachen bzw. in Co-Finanzierung der EU finanziert.

Websites

Projektleitung für alle WRRL-Beratungsgebiete vor Ort:
M.Sc. agr. Daniela Gremmes
- mobil: 0170-453 14 68

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WRRL-Beratungsgebiet Untere Aller:
www.wrrl-untere-aller.de 

AnsprechparterInnen:
M.Sc. agr. Daniela Gremmes
- mobil: 0170-453 14 68
M.Sc. agr. Paul Wacker
 - mobil: 0160-147 57 18
B.Sc. agr. Tessa Brammer
 - mobil: 0170 – 92 20 793

......................................................................................................................
WRRL-Beratungsgebiet Leine links: www.wrrl-leine-links.de

AnsprechparterInnen:
M.Sc. agr. Paul Wacker
 - mobil: 0160-147 57 18
B.Sc. agr. Viviane Lips
 - mobil: 0151-51 212 284
Ausgebildeter Landwirt und
Staatl. gepr. Betriebswirt -Fachrichtung agr.- Hendrik Niemann
 - mobil: 0172-293 97 34

Flyer
Gewässerschutzberatung gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
für die Leine links  >>>

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WRRL-Beratungsgebiet Vechte: www.wrrl-vechte.de

AnsprechparterInnen:
M.Sc. agr. Daniela Gremmes
- mobil: 0170-453 14 68
Agrarservicemeister Sven Kerkhoff


..........................................................................................................................
WRRL-Beratungsgebiet Elbe Hamburg: www.wrrl-elbe-hamburg.de

AnsprechparterInnen:

M.Sc. agr. Daniela Gremmes
- mobil: 0170-453 14 68
Dr. agr. Udo Müller-Thomsen
 - mobil 0172-29 39 596

...........................................................................................................................
Geschäftsleitung: 
Dr. agr. Christine von Buttlar

 

 

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union ist ein zentraler Bestandteil der Umweltpolitik in Europa, der sich auf den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen konzentriert. Sie zielt darauf ab, bis 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand aller europäischen Gewässer zu erreichen. In diesem Zusammenhang spielt der Pflanzenschutz eine wichtige Rolle, da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft erhebliche Auswirkungen auf die Wasserqualität haben kann

  • Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, können über Oberflächenabfluss, Erosion oder durch den Boden in Flüsse, Seen und Grundwasser gelangen. Diese Stoffe können die Wasserqualität beeinträchtigen und Ökosysteme schädigen.
  • Ziel der WRRL: Die Richtlinie fordert, dass Gewässer frei von Schadstoffen sein müssen, die den guten chemischen Zustand beeinträchtigen. Das bedeutet, dass die Konzentration von Pestiziden in den Gewässern so niedrig sein muss, dass sie keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben.
  • Integrierter Pflanzenschutz ist eine Strategie Pflanzenschutzmittel einzusparen, gleichzeitig sollte unter dem Aspekt der Guten landwirtschaftliche Praxis der nachhaltige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewährleistet werden.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind Programme, die darauf abzielen die Biodiversität zu fördern und den Boden sowie das Wasser zu schützen. Teilnehmende Landwirte erhalten eine Förderung für die Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Maßnahmen sind Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union und werden durch das Land Niedersachsen und die EU finanziell unterstützt.

Förderinhalte

Förderschwerpunkt AN (Ackernutzung):


• Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen
• nachhaltige und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen zum Erhalt und zur Verbesserung der 
  Biodiversität auf Ackerflächen und zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten

Förderschwerpunkt BF- Blüh- und Schutzstreifen (Ackerbrachen), Hecken:

• Schaffung, Erhaltung und nachhaltige Verbesserung von Streifenstrukturen, von Übergangsflächen zu ökologisch
  sensiblen Bereichen, von Schutz-, Brut- oder Rückzugsflächen für Wildtiere und -pflanzen in der Agrarlandschaft
  und Verbesserung der biologischen Vielfalt auf Ackerflächen

Förderschwerpunkt GN- nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung:

• Umsetzung besonders nachhaltiger und standortangepasster Bewirtschaftungsverfahren
   auf Dauergrünlandflächen
• Ziel: die natürlichen Lebensräume und damit die Biodiversität zu erhalten und zu entwickeln
• Besonders artenreiches Grünland soll geschaffen werden, dass gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzfläche
  und Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten ist

Förderschwerpunkt BB- Maßnahmen zum Schutz besonderer Biotoptypen:

• Unterstützt wird die Mahd und Beweidung von bestimmten, naturschutzfachlich wertvollen und
   schutzbedürftigen Biotoptypen
• Darunter fallen z. B. montane Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden und mesophiles Grünland

Förderschwerpunkt NG- Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel:

• Gefördert wird der Schutz der „Nordischen Gastvögel“ auf Acker- bzw. Grünlandflächen durch die Bereitstellung
  oder Extensivierung der Nutzung von störungsarmen Rast- und Nahrungsflächen für durchziehende und
  überwinternde nordische Gastvögel sowie der Anbau bestimmter Kulturen auf dem Acker

Förderumfang

• Betrag variiert je nach Vorhabens-Typ
• Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach der Flächengröße und den konkreten Verpflichtungen der jeweiligen
  Fördermaßnahme

Antragsberechtigt

Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landwirtschafterinnen und Landbewirtschafter oder deren Zusammenschlüsse

Sonstiges

• Förderfähig: landwirtschaftliche Nutzflächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen
• Verpflichtungszeitraum: mindestens fünf bzw. sieben Jahre, beginnt mit dem 1. Januar nach der Antragsstellung
• Stichtag für die Stellung des Förderantrages: 15.Mai des Jahres
• Der jährliche Zuwendungsbetrag einer neu beantragten Fördermaßnahem nach dieser Richtlinie muss
  über 250 EUR/Jahr liegen (Bagatellgrenze)

Detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM Maßnahmen finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ziele:
Im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sind wir mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen für das Beratungsgebiet Untere Aller und Leine links betraut. Das Hauptziel des Projektes ist die Verminderung der diffusen Stickstoffeinträge in das Grundwasser durch Beratung und Vermittlung verschiedener Agrarumweltmaßnahmen. Dabei stehen die Grundwasserbelastung durch Nitrat, die Phosphatbelastungen der Oberflächengewässer durch Erosion sowie die Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer im Fokus.

In den weitläufigen Beratungsgebieten (rund 1.700.000 ha LN) wird durch eine enge Zusammenarbeit mit Landwirten und deren Organisationen ein nachhaltiges Programm zur Verminderung der oben genannten Einträge aus der Landwirtschaft das Projektziel etabliert.

Instrumente:
Wichtigster Baustein ist die gewässerschutzorientierte Beratung. Aber auch über Demonstrationsversuche, Feldbegehungen und Rundschreiben sollen die Umsetzungsziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Detaillierte Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter dem entsprechenden Reiter in der Navigationsleiste. Alle Dienstleistungen werden zu 100 % vom Land Niedersachen bzw. in Co-Finanzierung der EU finanziert.

Unterkategorien

Leine Links

Untere Aller

Elbe Hamburg

Vechte

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  • Datenschutz
HAUPTSITZ

Niedersachsen
IGLU - Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt
Bühlstraße 10
D-37073 Göttingen

Tel:  0551-54 885-0
Fax: 0551-54 885-11
Email: 

ZWEIGSTELLEN

Schleswig-Holstein
IGLU - Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt
Hafentörn 3
D-25761 Büsum

Tel:  04834-98 488 60
Fax: 04834-98 488 62
Email: 


Wittland 8b
D-24109 Kiel

Tel:  0431-66 11 53 48
Email: 

Hessen
IGLU - Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt
Frankfurter Straße 2
D-34569 Bad Zwesten

Tel:  0172-56 657 83
Email: 

 

Niedersachsen
IGLU - Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt
Alte Dorfstraße 11
D-29227 Altencelle

 

Nordrhein-Westfalen
IGLU - Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt
Hof Roth 1
D-41363 Jüchen-Wey

Tel:  0175-57 080 35
Email: