Untere Aller
Um weitere Informationen über die Hauptfrucht und dazugehörige Messwerte sowie die Bodenart zu bekommen, klicken Sie bitte auf die mit der Hauptfrucht gekennzeichneten Kreise.
Durch betätigen der Schaltfläche links oben wird die Legende ausgeklappt. Dort können die einzelnen Anbaufrüchte ausgewählt werden. Wenn Sie zurück zur Karte möchten, wählen Sie bitte den Pfeil, der nach links zeigt.
Maisuntersaat:
Auf den Bildern ist ein Vergleich zweier Ausbringungstechniken für Untersaaten in Mais zu sehen. Eine mit dem Düngerstreuer ausgebrachte Untersaat (links) ist im Vergleich zur Ausbringung mit dem Hackvorgang (rechts) deutlich schwächer entwickelt.
Moore spielen eine bedeutende Rolle im Klimaschutz, da sie große Mengen Kohlenstoff speichern. Sie sind jedoch auch häufig Gegenstand landwirtschaftlicher Nutzung, was zu Konflikten führen kann, da die Entwässerung von Mooren zur Freisetzung von Treibhausgasen führt. Die ANK-Maßnahme „Moor“ bezieht sich auf die „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ in Deutschland, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union durchgeführt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, landwirtschaftliche Praktiken zu fördern, die umweltfreundlich sind und zum Schutz des Klimas beitragen. Konkret bezieht sich die ANK-Maßnahme „Moor“ auf spezielle Programme und Förderungen, die darauf abzielen, Moorflächen zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften. Hier sind die wesentlichen Aspekte der ANK-Maßnahme „Moor“:
Ziel der ANK-Maßnahme „Moor“
- Klimaschutz: Moore sind bedeutende Kohlenstoffspeicher. Die ANK-Maßnahme zielt darauf ab, diese Kohlenstoffspeicher zu erhalten und weitere Treibhausgasemissionen durch die Wiedervernässung und den Schutz von Mooren zu verhindern.
- Biodiversität: Schutz der typischen Flora und Fauna von Moorgebieten. Intakte Moore bieten Lebensraum für spezialisierte Arten und tragen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei.
- Wasserrückhalt und Hochwasserschutz: Wiedervernässte Moore können Wasser speichern und so zur Regulierung des Wasserhaushalts beitragen, was Hochwasserereignisse abmildern kann.
Förderung und Anreize
Finanzielle Unterstützung: Landwirte und Bewirtschafter von Moorflächen können finanzielle Anreize und Förderungen erhalten, wenn sie ihre Flächen nach den Vorgaben der ANK-Maßnahme bewirtschaften. Diese Anreize sollen die wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen, die durch die Umstellung auf moorschonende Bewirtschaftung entstehen könnten.
Beratung und Schulung: Landwirte erhalten Zugang zu Beratung und Schulungsmaßnahmen, um nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden zu erlernen und umzusetzen.
Bewirtschaftungsmaßnahmen
- Vermeidung von Entwässerung: Die ANK-Maßnahme fördert die Einstellung der Entwässerung und die Erhaltung hoher Wasserstände, um die Torfzersetzung zu minimieren und die Freisetzung von CO2 zu verhindern.
- Wiedervernässung: Maßnahmen zur Wiedervernässung von entwässerten Moorflächen, um den ursprünglichen Wasserstand wiederherzustellen und so die Kohlenstoffspeicherung zu unterstützen.
- Extensive Bewirtschaftung: Förderung extensiver Beweidung und Nutzung, die die Moorökosysteme nicht beeinträchtigt. Dazu gehören auch spezifische Anforderungen an die Düngung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, um Nährstoffeinträge und chemische Belastungen zu minimieren.
Paludikultur als nachhaltige Nutzung
- Nasse Landwirtschaft: Die ANK-Maßnahme „Moor“ unterstützt auch die Entwicklung und Umsetzung von Paludikultur, also der Nutzung nasser Moorflächen für die Produktion von Biomasse, die beispielsweise als Baustoffe, Energiepflanzen oder in der Papierherstellung verwendet werden können.
- Pflanzenarten: Anbau von Arten wie Schilf, Rohrkolben, Torfmoos oder Seggen, die in nassen Bedingungen gedeihen und keine Entwässerung erfordern.
Die ANK-Maßnahme „Moor“ ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Landnutzung, die Klimaschutz, Biodiversität und wirtschaftliche Interessen miteinander in Einklang bringt. Durch die Förderung moorschonender Bewirtschaftung und die Entwicklung innovativer Nutzungsformen können die wertvollen Ökosystemleistungen der Moore langfristig gesichert werden.
Zwischenfruchtanbau:
Die Grundwasserschutzwirkung des Zwischenfruchtanbaus ist bereits allgemein bekannt. Nach der Ernte der Hauptfrucht bleiben je nach Fruchtart mehr oder weniger große Mengen Stickstoff (N) in mineralischer oder leicht mineralisierbarer Form im Boden zurück. Bei Fehlen einer N-aufnahmestarken Herbstbegrünung kann dieser Stickstoff u. U. zu einer erhöhten Nitrat-Belastung des winterlichen Sickerwassers führen. Zwischenfrüchte speichern diesen Stickstoff in ihrer Pflanzenmasse bis zum Frühjahr. Neben der Nährstoffkonservierung haben Zwischenfrüchte eine positive Wirkung in Bezug auf den Erosionsschutz und die Humuserhaltung. Versuche haben weiter gezeigt, dass entstandene Stauschichten aufgelockert werden und eine verbesserte Bodengare geschaffen wird.
Weitere Vorteile ergeben sich für den Landwirt z. T. durch die Möglichkeit der Futtererzeugung und die Nematodenbekämpfung mit bestimmten Ölrettich- und Senfsorten.
Die Gewässerschutzberatung nach EG-WRRL in der Maßnahmenkulisse Untere Aller konzentriert sich auf die Minderung der diffusen Nährstoffe Stickstoff und Phosphat aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Daneben runden die Beratung zum bedarfsgerechten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, das richtige Wassermengenmanagement sowie die bedarfsgerechte Bewirtschaftung von Moorböden unser Konzept zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Grundwassers sowie der Oberflächen- und Fließgewässer ab.
Das Gebiet der Unteren Aller wird durchgängig seit dem Jahr 2013 durch die IGLU beraten und konnte durch die stetige Anpassung der Maßnahmen erhebliche Verbesserungen in der Bilanzentwicklung sowie der Effizienzsteigerung verzeichnen. Die Untere Aller fungiert somit als Vorreiterprojekt für alle Beratungsgebiete in Niedersachsen. Um auch weiterhin die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Praktiken auf die Gewässer zu minimieren, bieten wir unter anderem die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die begleitete Reduzierung von Düngemittel- und Pestizideinsätzen sowie die Implementierung bodenschonender Anbauverfahren.
Die stark viehhaltend geprägte Region Untere Aller zeigt weiterhin ein hohes Nährstoffreduktionspotenzial im Management von Wirtschaftsdüngern sowie im Bereich der Nährstoffeffizienz, wodurch sich der Beratungsbedarf ergibt. Dieser wird vorrangig durch die Erstellung gewässerschonender Düngeplanungen unter besonderer Berücksichtigung der Anrechenbarkeit von Wirtschaftsdüngern und zu erwartenden Nachlieferungen aus Ernterückständen aus dem Boden gedeckt. Darüber hinaus erfolgt eine fortlaufende Anpassung der Düngeempfehlungen durch vegetationsbegleitende Untersuchungen.
Rundschreiben
In den Rundschreiben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden Sie über aktuelle Nachrichten auf dem Laufenden gehalten.
2025
Rundschreiben 3/2025 vom 10.04.2025
Rundschreiben 2/2025 vom 26.03.2025
Rundschreiben 1/2025 vom 19.02.2025
2024
Rundschreiben 11/2024 vom 09.12.2024
Rundschreiben 10/2024 vom 29.11.2024
Rundschreiben 9/2024 vom 25.11.2024
Rundschreiben 8/2024 vom 18.10.2024
Rundschreiben 7/2024 vom 28.08.2024
Rundschreiben 6/2024 vom 11.09.2024
Rundschreiben 5/2024 vom 24.06.2024
Rundschreiben 4/2024 vom 30.04.2024
Rundschreiben 3/2024 vom 26.03.2024
Rundschreiben 2/2024 vom 05.03.2024
Rundschreiben 1/2024 vom 03.02.2024
Veranstaltungen
Zur Vermittlung aktueller Beratungsinhalte werden themenbezogen Beratungen angeboten, die jeweils an unterschiedlichen Orten stattfinden können.
Einladungen
2025
Einladung zur Infoveranstaltung StripTill im Körnermais 30.04.2025
Einladung zur Schulung „Düngerstreuercheck“ am 18.03.2025
Infoveranstaltungen "Jahresveranstaltung" am 22.01.2025
2024
Infoveranstaltungen "Jahresveranstaltung" am 13.02.2024
und 15.02.2024
Aktuelles
23.04.2025
Einladung zur Infoveranstaltung
StripTill im Körnermais
am 30.04.2025, um 8:00 Uhr
Treffpunkt Versuchsfläche Albrecht Brammer, Bomlitz,
siehe Karte in der Einladung
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14.04.2025
Rundschreiben 3/2025
- Aktuelle Wetterlage im Beratungsgebiet
- Frühjahrs-Nmin-Ergebnisse
- Düngung von Silomais unter
Berücksichtigung des
Grundwasserschutzes
- Erinnerung an Anrechnung der
Zwischenfruchtbiomasse
- Vorstellung Julius Braunmiller
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26.03.2025
Rundschreiben 2/2025
Digitale Schädlingsüberwachung im Raps
– MagicTrap jetzt verfügbar
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10.03.2025
Einladung zur Schulung „Düngerstreuercheck“
am Dienstag, den 18. März 2025,
ab 10 Uhr
Betrieb A. Martius in Groß Sehlingen, Fläche „Sibirien“
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19.02.2025
Rundschreiben 1/2025
- Frühjahrs-Nmin Beprobung
- Änderungen in der DüngeVO 2025
- Stickstoffdüngung im Grünland
- Hoftorbilanzen und
Düngebedarfsermittlung
- Vorstellung Tessa Brammer
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22.01.2025
Einladung zur Infoveranstaltung „Jahresveranstaltung“
am Dienstag, den 28.01.2025
10:00 – 12:30 Uhr
im Pescheks Seminarhotel Luisenhof (Visselhövede)
Worthstraße 10,
27374 Visselhövede
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09.12.2024
Rundschreiben 11/2024
- Jahresverlauf der
Witterung 2024
- Herbst-Nmin
- Vergleich Spätfrühjahrs-Nmin - Herbst-Nmin
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29.11.2024
Rundschreiben 10/2024
- N-Bakterien in Mais
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25.11.2024
Rundschreiben 9/2024
- Ergebnisse ZF-Biomasse
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18.10.2024
Rundschreiben 8/2024
- Elektrische Sikkation
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28.08.2024
Rundschreiben 7/2024
- Aktuelle Wetterlage
- Ergebnisse der Nachernte-Nmin Untersuchungen
- Weitere aktuelle Beratungsangebote
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11.09.2024
Rundschreiben 6/2024
- Herbstdüngung
- ZF-Auswahl
- Drohnenaussaat
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24.06.2024
Rundschreiben 5/2024
- Aktuelle Wetterlage
- Ergebnisse Spät-
frühjahrs-Nmin
- Ergebnisse NitraChek
- Vergleich Spätfrühjahrs-
Nmin und NitraChek
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30.04.2024
Rundschreiben 4/2024
- Mais als Zweitfrucht
- Weitere aktuelle
Beratungsangebote
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26.03.2024
Rundschreiben 3/2024
- Witterung 23/24
- Frühjahrs-Nmin Werte
- Erinnerung an Anrechnung
der Zwischenfruchtbiomasse
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05.03.2024
Rundschreiben 2/2024
- Düngung im Frühjahr
- Aussetzen der
Pflichtbrache 2024
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07.02.2024
Einladung zu den Infoveranstaltungen "Jahresveranstaltung" am
13.02.2024 um 10 Uhr: Visselhövede
15.02.2023 um 10 Uhr: Schneverdingen
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03.02.2024
Rundschreiben 1/2024
- Projektbeginn 2024
- Witterung 2023/2024
- Stoffstrombilanz
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Im Maßnahmenraum „Untere Aller“ stehen Ihnen folgende Ansprechpartner*innen zur Verfügung: Aus der IGLU-Geschäftsführung leitet Frau Dr. agr. Christine von Buttlar die Projekte der Wasserrahmenrichtlinien in Niedersachsen.
Dr. agr. Christine von Buttlar
mobil: 0172-82 10 365
Projektleitung vor Ort:
M.Sc. agr.
Daniela Gremmes
mobil: 0170-453 14 68
Frau Gremmes (M.Sc. agr.) studierte Agrarwissenschaften an der Universität Kiel mit dem Schwerpunkt Umweltwissenschaften / Hydrologie und ist seit 2013 als Beraterin für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie tätig. Die Koordination der von IGLU betreuten Beratungsgebiete in Niedersachsen und Hamburg fällt in ihren Aufgabenbereich.
M.Sc. agr.
Paul Wacker
mobil: 0160 - 14 75 718
Herr Wacker (M.Sc. agr.) studierte Agrarwissenschaften an der Universität Hohenheim und der Universität Göttingen. Mit dem Schwerpunkt Pflanzenbau / Ressourcenmanagement setzte er sich intensiv mit der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Umwelt auseinander. Während des Studiums konnte er auf verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben praktische Erfahrung gewinnen.
B.Sc. agr.
Tessa Brammer
mobil: 0170 – 92 20 793
Frau Brammer (B.Sc. agr.) ist gelernte agrarwirtschaftliche Technische Assistentin und studierte Landwirtschaft an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Praktische Erfahrungen sammelt Frau Brammer auf dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb. Seit September 24 arbeitet Frau Brammer als Gewässerschutzberaterin in der Wasserrahmenrichtlinie Niedersachsen bei der Firma IGLU.