WRRL-Hessen
Verbesserung der Wasserqualität
Durch die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) soll europaweit die Qualität des Grundwassers und der Oberflächengewässer deutlich verbessert werden. Grundkonzept ist eine kooperative Projektstruktur, die vor allem die Landwirte und die Wasserversorgung zusammenbringt und versuchen soll, den Interessenskonflikt zwischen Land- und Wasserwirtschaft zu entschärfen. Dabei sollen auch alle übrigen regionalen Akteure (Wasserbehörde, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Fachdienst Landwirtschaft des Kreises, Bauernverband, Maschinenring, u.a.) mit eingebunden werden.
Ziele
Auf Basis des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogrammes Hessens zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sollen im Maßnahmenraum die diffusen Einträge in Abhängigkeit vom Belastungspotenzial vermindert werden. Dabei stehen die Grundwasserbelastungen durch Nitrat, die Phosphatbelastungen der Oberflächengewässer durch Erosion sowie die Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer im Fokus. Es soll ein nachhaltiges Programm zur Verminderung dieser Einträge aus der Landwirtschaft etabliert werden.
Instrumente
Wichtigster Baustein ist die gewässerschutzorientierte Beratung. Aber auch über Leitbetriebe, Demonstrationsflächen, Feldbegehungen und Öffentlichkeitsarbeit sollen die Umsetzungsziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Detaillierte Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter dem entsprechenden Reiter in der Navigationsleiste. Alle angebotenen Dienstleistungen werden zu 100% vom Land Hessen finanziert.
Finanziert durch das Hessische Ministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vertreten durch das Regierungspräsidiums Kassel
Bilanzen
Im Unterschied zur schlagbezogenen Düngeberatung werden bei der Optimierung des Nährstoffmanagements die gesamtbetrieblichen Nährstoffströme ausgewertet, um Verbesserungen zunächst dort zu erreichen, wo sie wirtschaftlich am effektivsten sind.
Das gesamtbetriebliche Nährstoffmanagement hat besonders bei viehhaltenden Betrieben eine große Bedeutung,
wo z. B. auch eine Fütterungsberatung wasserschutzwirksam sein kann. Zur Ist-Zustands- und Erfolgsbewertung sowie zur Schwachstellenanalyse dienen Bilanzen als geeignetes Instrument.
Denn die Bilanz hilft den Beratern und Ihnen:
- der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht nachzukommen
- Verlustgrößen im betrieblichen Nährstoffkreislauf aufzudecken und damit
Beratungsprioritäten zu erkennen
- langfristig den Erfolg Ihrer Anstrengungen im Wasserschutz zu sehen
Flächenbilanzen
Bei einer Flächenbilanz wird die Nährstoff-Zufuhr durch die Düngung der Nährstoff-Abfuhr durch das Erntegut auf einem gegebenen Schlag gegenübergestellt. Sie stellt eine Erfolgsgröße der Nährstoff-Effizienz dar. Voraussetzung für die Erhebung von Flächenbilanzen ist eine genaue Aufzeichnung des Landwirtes über alle auf der Fläche durchgeführten Maßnahmen in einer Ackerschlagkartei. Ziel unserer Beratungstätigkeit ist es, mit diesem Instrument die Stickstoffdüngung der Stickstoffabfuhr anzupassen.
Hoftorbilanzen
In der Hoftorbilanz werden die Nährstoff-Importe den Nährstoff-Exporten eines Betriebes gegenübergestellt. Berücksichtigt werden dabei u. a. der Dünge- und Futtermittelzukauf sowie der Verkauf von pflanzlichem Erntegut und tierischen Erzeugnissen. Nährstoffströme innerhalb des Betriebes, wie die Ausbringung hofeigener Wirtschaftsdünger, tauchen in der Hoftorbilanz
nicht auf. Der flächenbezogene Hoftorbilanz-Saldo (mittlerer Saldo je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche LF) ermöglicht unter Berücksichtigung des Betriebstyps (Veredlungs-, Futterbau und Marktfruchtbetriebe) die grundwasserschutzbezogene Bewertung der Nährstoffflüsse eines Gesamtbetriebes.
Bodenbearbeitung
Die Art der Bodenbearbeitung hat einen direkten Einfluss auf den Boden- und Gewässerschutz. Mithin lässt sich die Erosionsneigung eines Ackerstandorts und die Höhe der Mineralisation von Stickstoff beeinflussen.
- Die vorhandenen Ernterückstände der Vorfrucht und/oder Zwischenfruchtbestände werden oberflächennah in den Boden eingearbeitet oder verbleiben als Mulchschicht auf der Bodenoberfläche. Ziel ist eine möglichst ganzjährige
Bodenbedeckung über einem intakten Bodengefüge als vorbeugender Schutz des
Bodens gegen Wasser- und Winderosion, Verschlämmung und Verkrustung.
- Durch eine reduzierte Bodenbearbeitung nach der Ernte der Hauptfrucht werden die Mineralisierungsbedingungen nicht unnötig unterstützt. Die herbstliche Anreicherung von Nitrat wird dadurch gebremst!
- Die Bearbeitungsintensität wird reduziert und der Boden nur noch bei Bedarf mit nicht wendenden Geräten
gelockert. Ziel ist es, ein stabiles, gut befahrbares Bodengefüge mit hoher Tragkraft, besserer Regenwasser-
Infiltration und besserem „Durchhaltevermögen“ in Trockenperioden zu erzielen.
Wirtschaftsdüngerberatung
Der Stickstoff aus organischen Düngemitteln steht der Pflanze nicht in gleicher Form zur Verfügung wie Mineraldünger. Ziel einer gewässerschonenden Landwirtschaft ist es, aus dem Wirtschaftsdünger möglichst hohe Mineraldüngeräquivalente zu erreichen.
Welche Möglichkeiten gibt es, Wirtschaftsdünger gewässerschonend zu nutzen?
- Präzise Nährstoffplanung
- Verlustminderung bei der Ausbringung
- Förderung der Mineralisierungsleistung während der Vegetationsperiode
- Verminderung der Mineralisationsleistung nach der Ernte
Wirtschaftsdüngeranalyse
Für jeden Wirtschaftsdünger gibt es Standardwerte zur Orientierung. In der Praxis entstehen je nach Zusammensetzung Abweichungen vom Standardwert. Dies verdeutlicht wie wichtig eine Analyse des eigenen Düngers ist! Die Analysen schaffen Klarheit über den realen Düngewert und ermöglichen einen gezielteren Wirtschaftsdüngereinsatz. Dies kann sich ggf. durch die Einsparung von Mineraldüngern auch finanziell positiv auswirken
Probenahme
Da es bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern zu gasförmigen Stickstoffverlusten kommt, sollte die Probeentnahme möglichst kurz vor der Ausbringung erfolgen. Bei Jauche und Gülle muss vorher eine Homogenisierung erfolgen, d. h. ein ausreichendes Aufrühren ist notwendig. Bei Festmist werden Mischproben von mindestens 10 Stellen des Misthaufens genommen.
Die Analysen der Proben geben die genauen Werte der Stickstoff-, Phosphor- und Kaliumgehalte an. Auch der Trockensubstanzgehalt in % wird ermittelt.
Neben der angemessenen Düngemenge kommt der optimalen Düngerverteilung eine zentrale Bedeutung zu. Sehr häufig stellen wir aufgrund von fehlerhaften Einstellungen am Streuer extreme Ausbringungsunterschiede fest. Über eine Analyse des Streubildes lassen sich diese Fehleinstellungen korrigieren und damit Überdüngungen vermeiden.
Wir bieten Ihnen den Einsatz eines Praxis-Prüfsets zur Kontrolle
des Streubildes an.
Nitrachek: Bei der Nitrachek-Methode wird die Nitratkonzentration im Pflanzenpresssaft durch die Kombination von Indikatorstreifen und einem Reflektometer-Messgerät durchgeführt. Dazu wird Pflanzenpresssaft, von jeweils 30 Pflanzen aus einem repräsentativen Teil eines Schlages, aus den Abschnitten der Sprossbasis gewonnen. Die Beprobung findet morgens statt und die Analysen werden unmittelbar vor Ort oder direkt im Anschluss an die Probennahme durchgeführt. Die Pflanzenteile werden gepresst und der Presssaft aufgefangen. Die Konzentration von Nitrat im Pflanzenpresssaft gibt Auskunft über den Versorgungszustand der Pflanzen und einen eventuellen Düngebedarf. Während der Hauptentwicklungsphase der Kulturen kann die Nitrachek-Messung jeweils kurz vor den geplanten Düngeterminen durchgeführt werden.
YARA N-Tester®: Mit dem YARA N-Tester® kann die Ermittlung des Stickstoffbedarfs ihrer Pflanzen direkt auf dem Feld durchgeführt werden. Die Bestimmung des Stickstoffbedarfs der Pflanzen erfolgt über die Intensität der Blattfärbung, wobei sortenspezifische Unterschiede über Korrekturzu- und abschläge berücksichtigt werden. Es ist zu beachten, dass die Düngeempfehlungen nur für die Entwicklungsstadien BBCH 30-32 (Schossen) und BBCH 37-51 (Erscheinen des Fahnenblattes bis Beginn Ährenschieben) gelten. Die Messung sollte in der Mitte der Blattspreite des jüngsten, voll entwickelten Blattes erfolgen. Insgesamt müssen 30 Messungen an repräsentativ über den Schlag verteilten Pflanzen durchgeführt werden, um einen Messwert zur Ermittlung der Düngeempfehlung zu erhalten.
Die aus den oben beschriebenen Methoden gewonnenen Daten werden zur Unterstützung der Stickstoffdüngeplanung hinzugezogen. Neben dem gemessenen Versorgungszustand der Pflanzen müssen noch andere Faktoren wie die Witterung, der Versorgungsgrad anderer Nährstoffe oder das Mineralisationspotenzial des Standorts mit in die Überlegungen einfließen. Gemeinsam mit den individuellen Erfahrungen des Landwirtes erstellen wir dann eine Düngeempfehlung.
Die Menge des mineralisch verfügbaren Stickstoffs im Boden ist eine wichtige Information für die Zusatzberatung. Beratungsbegleitend sind daher Nmin-Untersuchungen vorgesehen.
Die Frühjahrs-Nmin-Beprobungen sind als Basis für die Düngeempfehlung eine wichtige Information für die Landwirte. Der verfügbare Stickstoff kann dann in vollem Umfang in die Düngeplanung einfließen. Die Proben werden in der Regel auf repräsentativen Flächen durchgeführt, so dass das Niveau der Stickstoffverfügbarkeit auch auf andere Flächen bzw. auf andere Betriebe übertragbar ist.
Die praktische Durchführung der Probenahme erfolgt mit den Göttinger Bohrstöcken in 0-30 cm, 30-60 cm und 60-90 cm Tiefenabschnitten. Um die Verschleppung von Bodenmaterial zu vermeiden, gibt es für jeden Tiefenbereich einen Bohrstock. Pro Fläche werden min. 16 Einstiche vorgenommen, denn so repräsentiert die spätere Probe den gesamten Schlag. Die Einstiche werden zufällig über den Schlag verteilt, wobei aber nicht repräsentative Flächen wie Vorgewende, Mietenplätze, Hunger- und Fehlstellen vernachlässigt werden. Die Bodenproben werden im gekühlten Zustand an ein externes Labor übergeben und auf die Parameter Nitrat, Ammonium und Wassergehalt untersucht.
Die vegetationsbegleitende Düngeberatung dient der fortlaufenden Anpassung der Düngeplanung an den tatsächlichen Düngebedarf einzelner Anbaufrüchte. Ausgangspunkt zur Bemessung der Düngegaben ist die Ermittlung des Nährstoffversorgungszustandes durch Pflanzenanalysen. Düngergaben werden erst empfohlen, wenn der Versorgungszustand einen Optimalbereich unterschreitet. Wesentliche Ziele der Maßnahmen sind:
- Eine Düngereinsparung durch Berücksichtigung der bodeneigenen Stickstoff-
Nachlieferung, bei gleichzeitig optimaler Ertragsbildung.
- Die Reduzierung möglicher N-Bilanz-Überschüsse durch verringerte N-Zufuhr bei
gleichbleibender N-Abfuhr.
- Die Etablierung einer für den Grundwasserschutz nachweislich wirksamen, aber
nicht betriebswirtschaftlich nachteiligen Düngestrategie.
Aus Sicht der gewässerschonenden Zusatzberatung ist eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der im Maßnahmenraum vorherrschenden Kulturen von besonderer Bedeutung. Auf Basis der im Maßnahmenraum ermittelten Nmin-Ergebnisse wird eine Düngeempfehlung ausgesprochen. Darüber hinaus werden die Betriebe mit begleitenden Vegetationsuntersuchungen (Nitrachek, Hydro-N-Tester) während der Düngeperiode unterstützt. Neben der Düngemenge kommt der optimalen Düngerverteilung eine zentrale Bedeutung zu. Hier kann mithilfe des Düngestreuerchecks der einzelne Betrieb seine Querverteilung verbessern. Die Düngeberatung wird mit der Wirtschaftsdüngerberatung abgerundet.
Die vegetationsbegleitende Düngeberatung dient der fortlaufenden Anpassung der Düngeplanung an den tatsächlichen Düngebedarf einzelner Anbaufrüchte. Ausgangspunkt zur Bemessung der Düngegaben ist die Ermittlung des Nährstoffversorgungszustandes durch Pflanzenanalysen. Düngergaben werden erst empfohlen, wenn der Versorgungszustand einen Optimalbereich unterschreitet. Wesentliche Ziele der Maßnahmen sind:
- Eine Düngereinsparung durch Berücksichtigung der bodeneigenen Stickstoff-Nachlieferung,
bei gleichzeitig optimaler Ertragsbildung.
- Die Reduzierung möglicher N-Bilanz-Überschüsse durch verringerte N-Zufuhr bei gleichbleibender N-Abfuhr.
- Die Etablierung einer für den Grundwasserschutz nachweislich wirksamen, aber nicht betriebswirtschaftlich nachteiligen
Düngestrategie.
HALM wird zu HALM 2
Mit Beginn der neuen Förderperiode werden ab dem 01.01.2023 neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe wirksam. Bereits abgeschlossene HALM-Verpflichtungen wurden bereits gekündigt. Es besteht aber die Möglichkeit einer Anschlussförderung im HALM 2.
Der Antrag zu dieser Förderung muss spätestens am 4. Oktober 2022 beim Fachdienst Landwirtschaft Ihres Landkreises abgegeben werden.
Einen großen Teil der HALM-Maßnahmen werden in HALM 2 übernommen, einige fallen jedoch aufgrund der neuen GLÖZ-Standards und Öko-Regelungen aus der Förderung heraus. Kernelemente des HALM 2 sind die Förderung des ökologischen Anbaus, mehrjährige Blühstreifen/-flächen, Erosionsschutzstreifen, Ackerwildkrautflächen, Gewässerschutzstreifen und Grünlandextensivierung.
Ebenfalls neu ist die Kombination von HALM 2-Maßnahmen mit Ökoregelungen. Im Gegensatz zu HALM-Verträgen können die Öko-Regelungen auch einjährig abgeschlossen werden, sind aber nicht an einen HALM-Vertrag gebunden und können somit auch separat abgeschlossen werden. Dadurch können sehr attraktive Förderungen für geeignete Flächen erreicht werden.
Der neue Förderrichtlinienentwurf soll in der zweiten Julihälfte veröffentlicht werden. Wenn die Maßnahmen und Förderbedingungen bekannt sind, stehen wir Ihnen im Rahmen der WRRL-Beratung gerne zur Seite, um die für Ihren Betrieb optimale Kombination aus dem Förderspektrum zu identifizieren.