IGLU - Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt

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HEF 2 Haunetal, Oberes Fuldatal

Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
www.hmuelv.hessen.de

Regierungspräsidium Kassel
www.rp-kassel.hessen.de

Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
www.hef-rof.de

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
www.llh.hessen.de

Weitere Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen (HALM-Maßnahmen)
llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/halm

HALM-Viewer
www.halm.hessen.de

WRRL-Viewer
www.wrrl.hessen.de/viewer

IGLU Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt
www.iglu-goettingen.de

Übersicht über den Maßnahmenraum "HEF 2 Haunetal, Oberes Fuldatal":

 HEF 2 0 Anlage 4 Karte Teilbereich 61 400x283 equal

 HEF 2 2 Anlage 4 Karte Teilbereich 65 400x281 equal

  HEF 2 3 Anlage 4 Karte Teilbereich 66 400x281 equal

  HEF 2 4 Anlage 4 Karte Teilbereich 68 400x570 equal

Bitte klicken Sie auf die Karte, um Sie zu vergrößern.

Die Einstufung der Gemarkungen gemäß Belastungsindex wurde vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Dabei wurde sowohl die Emission (Bodendaten und Landnutzungsdaten) als auch die Immission (Nitrat- und Ammoniumgehalt im Grundwasser) berücksichtigt. Von der Einstufung der Gemarkung hängt die Beratungsintensität ab. Die Gemarkungen mit der Maßnahmenpriorität mittel (gelb), hoch (orange) und sehr hoch (rot) haben Anspruch auf eine Zusatzberatung durch die Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt.

Im Maßnahmenraum liegen die Wasserschutzgebietskooperationen:

WSG Geistal und Friedloser Straße der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH -> Karte
WSG Gerterode und der Gemeinde Ludwigsau  -> Karte

In diesen Kooperationen sind sehr erfolgreich grundwasserschonende Bewirtschaftungsformen verankert worden. Auf diesen Erkenntnissen kann im Maßnahmenraum für die Wasserrahmenrichtlinie aufgebaut werden. Die intensive Betreuung der Landwirte in den Kooperationen wird weitergeführt. Auch die bestehenden Kooperationsverträge behalten ihre Gültigkeit.

Aktuelles

03.09.2025
Rundbrief 05/2025
- HALM 2 Hessisches Programm für
  Agrarumwelt- und Landschaftspflege-
  Maßnahmen
>>> weiterlesen

02.09.2025
Rundbrief 04/2025
- Flache Bodenbearbeitung
- Nachernte Management / Kalkung
>>> weiterlesen

24.06.2025
Rundbrief 03/2025
- Umstellung der Rundschreiben
- Zwischenfruchtanbau
>>> weiterlesen

28.04.2025
Feldbegehung zum
Thema Stickstoffdüngung
Mittwoch, den 07. Mai, um 14 Uhr,
in Burghaun/Hünhan
>>> weiterlesen

10.04.2025
Rundbrief 02/2025
>>> weiterlesen

24.02.2025
Rundbrief 01/2025
>>> weiterlesen

24.01.2025
Einladung zur Informationsveranstaltung
Termin: Mittwoch, den 05. Februar 2025
Zeit: 14:30 Uhr
Ort: Hof Horn, L3341, 36277 Erdmannrod
>>> weiterlesen

23.01.2025
Rundbrief 06/2024
>>> weiterlesen

10.12.2024
Feldbegehung zum Thema Zwischenfruchtanbau
Donnerstag, den 19. Dezember
um 15 Uhr in Weiterode
>>> weiterlesen

13.11.2024
Einladung zum Runden Tisch
Informationsveranstaltung
Dienstag, den 26. November
um 19 Uhr in Bad Hersfeld
>>> weiterlesen 

03.09.2024
Einladung zur
Feldbegehung zum
Thema: Einsatz von Piadin im Silomais
Donnerstag, den 12. September
um 16 Uhr in Braunhausen
>>> weiterlesen

29.08.2024
Rundbrief 05/2024
>>> weiterlesen

15.07.2024
Rundbrief 04/2024
>>> weiterlesen

30.04.2024
Rundbrief 03/2024
>>> weiterlesen

18.04.2024
Einladung zur
Feldbegehung zum
Thema: Stickstoffdüngung
Freitag, den 26. April um 14 Uhr
in Burghaun/Hünhan
>>> weiterlesen

18.04.2024
Rundbrief 02/2024
>>> weiterlesen

12.02.2024
Rundbrief 01/2024
>>> weiterlesen

16.01.2024
Rundbrief 06/2023
>>> weiterlesen

19.10.2023
Einladung zur Feldbegehung
>>> weiterlesen

29.08.2023
Rundbrief 05/2023
>>> weiterlesen

28.06.2023
Rundbrief 04/2023
>>> weiterlesen

09.05.2023
Einladung zur Feldbegehung
>>> weiterlesen

26.04.2023
Rundbrief 03/2023 
>>> weiterlesen

11.04.2023
Einladung zur Infoveranstaltung
>>> weiterlesen

18.04.2023
Rundbrief 02/2023 
>>> weiterlesen

22.03.2023
Rundbrief 01/2023 
>>> weiterlesen

 

Rundbriefe
In den Rundbriefen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden Sie über aktuelle Nachrichten auf dem Laufenden gehalten.

2025
Rundbrief Nr. 05/2025 vom 03.09.2025
Rundbrief Nr. 04/2025 vom 02.09.2025
Rundbrief Nr. 03/2025 vom 24.06.2025
Rundbrief Nr. 02/2025 vom 10.04.2025
Rundbrief Nr. 01/2025 vom 24.02.2025

2024
Rundbrief Nr. 06/2024 vom 23.01.2025
Rundbrief Nr. 05/2024 vom 29.08.2024
Rundbrief Nr. 04/2024 vom 15.07.2024
Rundbrief Nr. 03/2024 vom 30.04.2024
Rundbrief Nr. 02/2024 vom 18.04.2024
Rundbrief Nr. 01/2024 vom 12.02.2024


Veranstaltungen
Zur Vermittlung aktueller Beratungsinhalte werden themenbezogen Beratungen angeboten, die jeweils an unterschiedlichen Orten stattfinden können.

2025
Einladung Feldbegehung zum Thema Stickstoffdüngung 28.04.2025
Einladung zur Informationsveranstaltung am 05.02.2025

2024
Einladung zur Feldbegehung am 19.12.2024
Einladung zum Runden Tisch am 26.11.2024
Einladung zur Feldbegehung am 03.09.2024
Einladung zur Feldbegehung am 26.04.2024

Im Maßnahmenraum „HEF 2 Haunetal, Oberes Fuldatal“ stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Foto hb hoch sw 130x195 equalAus der IGLU-Geschäftsführung leitet Herr Dr. agr. Hans-Bernhard von Buttlar Projekte der Wasserrahmenrichtlinien in Hessen. Als Agraringenieur mit Fachrichtung Pflanzenproduktion ist er seit 1993 in der Grundwasserschutzberatung tätig und koordiniert seit 1997 alle weiteren Projekte der IGLU in Hessen. Darüberhinaus berät Dr. von Buttlar kontinuierlich Landwirte in Wasserschutzgebieten.

Telefon: 0172-56 65 783

 

Foto Michael Koch IMG 3315 sw 130x195 equalB.Sc. agr. Michael Koch studierte an der Fachhochschule Weihenstephan-Triesdorf Landwirtschaft im dualen System, mit dem Schwerpunkt Pflanzenbau. Beginnend mit einer fünfzehnmonatigen Ausbildungszeit vor dem Studium, Lehrgängen und Berufsschule in den Semesterferien sowie einer weiteren siebeneinhalb monatigen Ausbildungszeit während des Studiums, ist Herr Koch jetzt staatl. gepr. Landwirt. Zusätzliche Praxis erlangte Herr Koch durch die Mitarbeit auf dem elterlichen Milchkuhbetrieb. Seit November 2019 arbeitet Herr Koch als Projektingenieur im Maßnahmenraum Bad Hersfeld und Bebra. Herr Koch ist dabei insbesondere für die Gemarkungen um Iba, Blankenheim, Obersuhl, Weiterode, Gilfershausen, Kathus, Mecklar, Ludwigsau und Petersberg zuständig.

Telefon: 0173 -6106739


Foto Viviane wrrl hef 2 130x196 equalB.Sc. agr. Viviane Lips
 ist gelernte Landwirtin und studierte Landwirtschaft an der Fachhochschule Anhalt in Bernburg. Praktische Erfahrungen sammelt Frau Lips auf dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb. Seit November 2022 arbeitet sie als Projektingenieurin im Maßnahmenraum HEF_2 Haunetal, oberes Fuldatal.


Tel. 0551-54885-102
Handy 0151 - 51212284

 

 

 

Demonstrationsversuche 2024

Demonstrationsversuch mit Flüssignährstoffdüngern

Unter dem Link wird Ihnen der Versuch genau beschrieben. Sie erhalten Infos zur Düngeplanung, zu den eingesetzten Mitteln und eine genaue Beschreibung der Versuchsziele. Wir zeigen ihnen den Vegetationsverlauf des Weizens anhand der BBCH-Stadien. Die BBCH-Stadien geben Auskunft über das morphologische Entwicklungsstadium einer Pflanze. Außerdem erhalten Sie Infos über die unterschiedlichen Zeitpunkte der Düngerausbringung.

weiterlesen >>> Demonstrationsversuch mit Flüssignährstoffdüngern

Demonstrationsversuche 2023

Demonstrationsversuch 1: Stabilisierter Harnstoff in der Wintergerste

Auf einem mittleren Standort in der Gemarkung Rothenkirchen wurde die betriebsübliche Düngung mit der Düngung eines stabilisiertem Harnstoff in Wintergerste verglichen. Die stabilisierte Harnstoffdüngung erlaubt höhere N-Gaben in einem frühen Vegetationsstadium, da der Stickstoff über einen längeren Zeitraum als Ammonium (NH4) vorliegt, dass im Gegensatz zu Nitrat (NO3) nicht auswaschungsgefährdet ist. Vorteile der stabilisierten N-Düngung können sein:

 -   Weniger Überfahrten durch Zusammenlegung von Düngegaben

-          -   Die N-Düngung kann abgeschlossen werden, wenn die Böden noch feucht sind. Somit ist die N-Verfügbarkeit
     auch bei Frühsommertrockenheit gewährleistet

-    N-Austräge in Grund- und Oberflächengewässer werden vermieden

Die Andüngung beider Parzellen erfolgte mit 220 kg/ha ASS Mitte März, sobald die Flächen aufgrund der Feuchtigkeit befahrbar waren. Fünf Tage später wurden auf der einen Parzelle 220 kg/ ha stabilisierter Harnstoff appliziert. Somit war in der Düngebedarf (57 N + 101 N) mit 158 N/ha gedeckt. Auf der Vergleichsparzelle wurde eine betriebsübliche 2. und 3. Gabe gedüngt (60 N Mitte April + 41 N in der zweiten Maihälfte).

Mitte Februar wurde der Frühjahrs-Nmin gezogen, dieser lag bei 33 kg N/ha. Beim stabilisierten Harnstoff war in der Folge erkennbar, dass im Boden ein höherer Ammoniumgehalt vorlag. Der Stickstoff wurde also langsam zu Nitrat abgebaut und lag lange stabilisiert vor. Der Stickstoff wurde nicht verlagert. Der Nachernte-Nmin war nahezu gleich (76 kg Nmin zu 82 kg Nmin), wie auch der Herbst-Nmin mit 29 und 30 kg Nmin / ha.

Der Ertrag unter der Alzonvariante war um 13,7% höher als die betriebsübliche Variante. Die Gerstenerträge fielen in der Region tendenziell hoch aus. Durch die ammoniumbetonte Düngung konnte sich die Gerste in der Alzonvariante besser entwickeln und mehr Ährentragende Halme bilden im Vergleich zu der betriebsüblichen Variante. Wie in Tabelle 12 zu sehen gab es keine Unterscheide im Proteinwert, der Feuchte und im Hektoliter Gewicht.

Tabelle 12: Ergebnisse Alzonversuch in der Wintergerste

   

Stabilisierter Harnstoff

Betriebsüblich

Getreideanalyse

Protein (%)

11,2

11,3

HL-Gew.

70,8

70,8

TKG

47,5

44,1

Feuchte

11,3

11,3

Ährentragende Halme

595

531

     

Relativertrag

in %

113,0

100,0

Kurze Schlussfolgerung: Alzon kann man früh geben, weil NH4 lange vorliegt und die hohe N-Gabe somit nicht austragsgefährdet ist. Nachteil: Man kann nicht mehr nachstreuen oder bei schlechten Bestandesentwicklungen Stickstoff einsparen, da die gesamte Stickstoffgabe im zeitigen Frühjahr erfolgt.

Demonstrationsversuch 2: Stabilisierter Harnstoff im Winterweizen

Auf einem guten Standort in der Gemarkung Mecklar wurde die betriebsübliche Düngung mit der Düngung eines stabilisiertem Harnstoff im Winterweizen verglichen. Die stabilisierte Harnstoffdüngung erlaubt höhere N-Gaben in einem frühen Vegetationsstadium, da der Stickstoff über einen längeren Zeitraum als Ammonium (NH4) vorliegt, dass im Gegensatz zu Nitrat (NO3) nicht auswaschungsgefährdet ist. Die Vorteile wurden in B.4.3.5.1 bereits beschrieben.

In diesem Versuch wurde in der Gemarkung Mecklar auf einer Fläche mit Winterweizen, zwei unterschiedliche Düngemittel eingesetzt, bei gleicher Höhe der Stickstoffgaben. Einmal die herkömmliche Düngungsvariante mit Kalkammonsalpeter im Vergleich zu Alzon neo-N Auf der Versuchsfläche wurde im Frühjahr 2022 ein Nmin Wert von 42 kg N/ha gemessen. Die Vorfrucht war Winterraps. In der Düngebedarfsermittlung wurde mit einem Ertrag von 80 dt A-Weizen gerechnet. Daher ergab sich ein N-Bedarf von 230 kg/ha. Minus Abzug des Nmin, Vorfrucht und Stickstoff Nachlieferung aus organischer Düngung des Vorjahres ergab sich ein Maximaler N-Bedarf von 168 kg N/ha.

Die Andüngung beider Parzellen erfolgte mit 255 kg/ha Hydrosulfan (24/6) Anfang März. 12 Tage später wurden auf der einen Parzelle 230 kg/ha stabilisierter Harnstoff in Form von Alzon appliziert. Somit war in der Düngebedarf (61 N + 107 N) mit 168 N/ha gedeckt. Auf der Vergleichsparzelle wurde eine betriebsübliche 2. und 3. Gabe gedüngt (60 N Mitte April + 47 N in der zweiten Maihälfte).

Mitte Februar wurde der Frühjahrs-Nmin gezogen, dieser lag bei 33 kg N/ha. Beim stabilisierten Harnstoff war in der Folge erkennbar, dass im Boden ein höherer Ammoniumgehalt vorlag. Der Stickstoff wurde also langsam zu Nitrat abgebaut und lag lange stabilisiert vor.

2 Abb.5

Abbildung 5: Wurzelunterschied Alzon

Wie in Abbildung 5 zu sehen konnte der Winterweizen unter der Alzonvariante ein deutlich besseres Wurzelwerk bilden. Durch die ammoniumbetonte Düngung wird die Wurzelleistung erhöht.

Der Stickstoff wurde nicht verlagert. Der Nachernte-Nmin lag bei 32 kg Nmin unter der betriebsüblichen Variante und unter der Alzonvariante lag der Nmin bei 57 kg Nmin. Der Herbst Nmin war nahezu gleich bei 42 und 52 kg Nmin / ha.

Der Ertrag unter der Alzonvariante war um 13,0% höher als die betriebsübliche Variante. Durch die ammoniumbetonte Düngung konnte sich der Weizen in der Alzonvariante besser entwickeln und die Wasserversorgung der einzelnen Pflanzen wurde effektiver genutzt. Wie in Tabelle 13 zu sehen gab es keine nennenswerten Unterscheide im Proteinwert, der Feuchte, im Klebergehalt und im Hektoliter Gewicht.

Tabelle 13: Ergebnisse Alzonversuch im Winterweizen

   

Stabilisierter Harnstoff

Betriebsüblich

Getreideanalyse

Protein (%)

10,7

11,0

HL-Gew.

80,1

80,1

TKG

41,5

43,8

Feuchte

11,2

11,9

Klebergehalt

20,9

21,4

     

Relativertrag

in %

113,0

100,0

 

Kurze Schlussfolgerung: Alzon kann man früh geben, weil NH4 lange vorliegt und die hohe N-Gabe somit nicht austragsgefährdet ist. Nachteil: Man kann nicht mehr nachstreuen oder bei schlechten Bestandes Entwicklungen Stickstoff einsparen, da die gesamte Stickstoffgabe im zeitigen Frühjahr erfolgt. Je nach Witterung können die stickstoffstabilisierten Varianten einen besseren Ertrag erzielen.

Zwischenfruchtversuch 1

In der Gemarkung Holzheim wurde im Jahr 2022 ein Zwischenfruchtversuch geplant und angelegt. Die Zwischenfrucht wurde im Direktsaatverfahren nach Stoppelweizen etabliert. Die Aussaat erfolgte am 30.07.2022. Ein Tag vorher und fünf Tage später kamen jeweils 8 mm Niederschlag, was ein optimales Auflaufen generierte. Der Versuchsaufbau umfasste dabei die Sorten „Maispro TR“, „Rigol TR“ und „Aquapro“ der Reihe „Terra Life“ und wurde in einem Direktsaatverfahren in Streifen auf einer erosionsgefährdeten Fläche angelegt. Es konnten deutlich die positiven Effekte der reduzierten Bodenbearbeitung und des Zwischenfruchtanbaus auf die Erosionsgefahr beobachtet werden. Die Bodenbedeckung schützte die Fläche vor mehrmaligen starken Niederschlägen und verhinderte so einen Oberflächenabfluss. Der Biomasseaufwuchs dieser Versuchsfläche wurde ermittelt und ist in Abbildung 8 dargestellt. Die Sorte „Maispro TR“ hatte mit 145 kg N/ha den höchsten Biomassegehalt im Vergleich zur „Rigol TR“ mit 93 kg N/ha und der Aqua Pro mit 88 kg N/ha. Für das Folgejahr können hiervon ca. 60% für die Folgefrucht angerechnet werden, um Stickstoff im Frühjahr einzusparen. Abbildung 8: Zwischenfruchtversuch in Direktsaat, zeigt den Aufwuchs der Zwischenfrucht Ende Oktober 2022.

4 Abb 7

Abbildung 7:N-Aufnahme der Zwischenfrüchte

5 Abb 8

Abbildung 8: Zwischenfruchtversuch in Direktsaat


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HAUPTSITZ

Niedersachsen
IGLU - Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt
Bühlstraße 10
D-37073 Göttingen

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Hessen
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D-34569 Bad Zwesten

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Niedersachsen
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Alte Dorfstraße 11
D-29227 Altencelle

 

Nordrhein-Westfalen
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Hof Roth 1
D-41363 Jüchen-Wey

Tel:  0175-57 080 35
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