IGLU - Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt

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Wasserschutzgebiete

Wasserrahmenrichtlinie Downloads

  • digitales Kartenmaterial und weitere Infos  >>>
  • Tabelle der gewässerreichen Gemeinden in Schleswig-Holstein  >>>
  • Infoblatt zu Gewässerabständen nach DüV und GAP der Landwirtschaftskammer SH  >>>
  • Beratungsgebietskulisse der kostenlosen Gewässerschutzberatung in Schleswig-Holstein  >>>

LINK: Kostenlose Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft - Ansprechpartner der Beratungsbüros in den Beratungsgebieten

Wasserschutzgebiete Downloads

Antragsunterlagen:

  • Ausgleichsverordnung   >>>
  • Antrag auf Ausgleich   >>>
  • Erläuterungen zum Formular: Antrag auf Ausgleich   >>>
  • Nachweis der landwirtschaftlichen Flächennutzung im
    Wasserschutzgebiet zur Ausgleichsberechnung    >>>
  • Quatier-Daten   >>>
  • Schlagkartei   >>>

WSG-Verordnungen:

  • WSGVO Amrum 2010   >>>
  • WSGVO Halstenbek 2009   >>>
  • WSGVO Haseldorfer Marsch 2010   >>>
  • WSGVO Heide/Süderholm 2009   >>>
  • WSGVO Husum/Mildstedt 2010   >>>
  • WSGVO Rellingen 2010   >>>
  • WSGVO Schwentinetal   >>>
  • WSGVO Sylt 2010   >>>

Auf Grundlage des bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetzes und der Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) wurde 1992 mit der Einführung der Wasserentnahmegebühr (WEG) der Startschuss zum Niedersächsischen Kooperationsmodell
Trinkwasserschutz zwischen der Land- und der Wasserwirtschaft gegeben. Die Wasserentnahmegebühr wird seither vornehmlich zur vorbeugenden Minderung landwirtschaftlicher Stoffeinträge ins Grund- und Oberflächenwasser eingesetzt. Die Maßnahmenprogramme sollen vor allem die Nitratbelastung in den Förderbrunnen und Vorfeldmessstellen der Wasserversorgungsunternehmen (WVU) senken und eine gute Qualität des Trinkwassers sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Gewässerschutzberatung etabliert und es werden Freiwillige Vereinbarungen auf den landwirtschaftlichen Flächen in den Trinkwassergewinnungsgebieten (TGG) umgesetzt.

Unsere Leistungen

  • Entwicklung und Umsetzung von gebietsspezifischen Trinkwasserschutzkonzepten
  • Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben in Wassereinzugsgebieten
  • Durchführung von Gewässerschutzleistungen wie Veranstaltungen, Feldrundfahrten und Öffentlichkeitsarbeit, Boden- und Pflanzenuntersuchungen sowie Feldversuchen
  • Abschluss von Trinkwasserschutzvereinbarungen mit Landwirten
  • Konzeption und Umsetzung einer gebietsbezogenen Erfolgskontrolle mit Hilfe von Boden- und Wasseruntersuchungen sowie mit Hilfe von Kalkulationsverfahren wie z. B. Hoftorbilanzen
  • Unterstützung der Geschäftsführung durch Fachdienstleistungen wie z. B. Vor-Ort-Kontrollen
  • Erstellung und Umsetzung von Konzepten zum gewässerschonenden Waldbau
  • Beweissicherungsverfahren und Gutachterliche Stellungnahmen in Entschädigungsfragen
  • Entwicklung neuer Methoden zum Trinkwasserschutz z. B. im Rahmen von Pilotprojekten
  • GIS-gesteuerte Datenpräsentation
  • Öffentlichkeitsarbeit

Website
Kooperation Südharz: www.wsg-suedharz.de

Ansprechpartner für die Wasserschutzgebiete (blau) in Niedersachsen:

WSGs in der Kooperation Südharz
Ansprechpartner:

Dipl. Ing. agr. Lothar Kupsch
- mobil: 0172-561 91 59

WSGs im Raum Alfeld
Ansprechpartner:
Dipl. Ing. agr. Henning Mund
- mobil: 0172-579 73 93

WSGs im Bereich Westharzer Talsperren
Ansprechpartner:
Staatl. gepr. Landwirtschaftsleiter 
Knut Willamowius
- mobil: 0171-650 61 54

WSGs Holzminden
Ansprechpartner:
Dipl. Ing. agr. Henning Mund
- mobil: 0172-579 73 93
Ausgebildeter Landwirt und
Staatl. gepr. Betriebswirt -Fachrichtung agr.- Hendrik Niemann
 - mobil: 0172-293 97 34

Geschäftsführung:
Dr. Hans-Bernhard von Buttlar
- mobil: 0172-566 57 83


 

 

Wasserschutzgebiete werden über festgesetzte Schutzgebietsverordnungen geschützt. Neben diesen Verordnungen besteht in Hessen die Möglichkeit, über privatrechtliche Verträge zwischen Landwirten und Wasserversorger die landwirtschaftlichen Belange zu regeln. Für diese Belange ruhen während der Laufzeit des Kooperationsvertrages die Regelungen der Verordnung. Genehmigt und betreut werden die Kooperationen von den Regierungspräsidien.
Innerhalb der Kooperationen sind Zusatzberater als Bindeglied zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft damit beauftragt, die Betriebe bei der Umsetzung der vereinbarten grundwasserschutzorientierten Landbewirtschaftung zu unterstützen. Durch diese Beratung ist ein intensiver Austausch mit den betroffenen Landwirten sichergestellt.


Unsere Leistungen

  • Entwicklung und Umsetzung von gebietsspezifischen Trinkwasserschutzkonzepten
  • Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben in Wassereinzugsgebieten
  • Durchführung von Gewässerschutzleistungen wie Veranstaltungen, Feldrundfahrten und Öffentlichkeitsarbeit, Boden- und Pflanzenuntersuchungen sowie Feldversuchen
  • Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Landwirten und Wassergewinnern
  • Konzeption und Umsetzung einer gebietsbezogenen Erfolgskontrolle mit Hilfe von Boden- und Wasseruntersuchungen sowie mit Hilfe von Kalkulationsverfahren wie z.B. Hoftorbilanzen
  • Laufende Vor-Ort-Kontrollen und Kartierungen in den Schutzgebieten
  • Erstellung und Umsetzung von Konzepten zum gewässerschonenden Waldbau
  • Kalkulation und Abwicklung von Ausgleichszahlungen
  • GIS-gesteuerte Datenpräsentation
  • Öffentlichkeitsarbeit

Die Wasserschutzgebiete (WSG) in Hessen sind in der unten stehenden Karte blau eingezeichnet.
Sie liegen in den Maßnahmenräumen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)  >>>

Ansprechpartner:
Dr. agr. Hans-Bernhard von Buttlar
- Telefon: 0551-54885-22

 

In Schleswig-Holstein wird Trinkwasser vollständig aus den Grundwasserressourcen gewonnen. Ein Grund mehr Grundwasser besonders vor Schadstoffeinträgen zu schützen. Dies erfolgt durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten zur Trinkwassergewinnung. In den Schutzgebietsverordnungen sind seit dem Jahr 1998 auch Regelungen für die Landwirtschaft und den Erwerbsgartenbau enthalten. Zur besseren Umsetzung einer grundwasserschonenden Bewirtschaftung in den WSGs wird eine landwirtschaftliche Zusatzberatung gefördert. Für aus der Verordnung resultierende Einschränkungen können die Betriebe einen finanziellen Ausgleich beim Wasserversorger beantragen. Auch die Agrarumweltmaßnahmen des Landes bieten regelmäßig Maßnahmen, die dem Gewässerschutz dienen.

Seit dem Jahr 2002 hat das Land Schleswig-Holstein eine Zusatzberatung Gewässerschutz für Wasserschutzgebiete etabliert. IGLU ist von Beginn an dabei und hat im Rahmen von Modell- und Pilotvorhaben die Grundlagen der aktuellen Beratungsstrategien konzeptionell und inhaltlich mitgestaltet.

Zentrale Inhalte unserer Beratungskonzepte:

  • Berücksichtigung der Standortgegebenheiten, bodenkundlich, hydrogeologisch und klimatisch und der regionalen Besonderheiten bei der Flächennutzung als Basis unseres Beratungskonzeptes
  • Prioritätensetzung auf Problemstandorten
  • Grundwasserschutzorientierte Düngebedarfsermittlung und -planung unter Einhaltung der DÜV. Ausloten weiterer Einsparpotenziale bei Stickstoff, Phoshat und beim Geldbeutel
  • Vegetationsbegleitende Düngeplanung u. a. mit Nmin, Nitracheck, Hydro-N-Tester, Düngefenstern, Aufwuchsmessungen usw.
  • Erfolgskontrolle u. a. durch Herbst-Nmin-Beprobung, Flächen- und Betriebsbilanzen (Stoffstrombilanz, Hoftorbilanz)
  • Wir bieten weitere Möglichkeiten des Gebietsmonitorings an, u.a. Denitrifikationsbestimmungen (N2-Argon-Methode), Untersuchungen des oberflächennahen Grundwassers mittels Sauglanze oder Flachpegel, Nitrat-Sulfat-Tiefenprofile, Unterflurlysimeter, Fließgewässeruntersuchungen, Penetrometeruntersuchungen

Ansprechpartner für die Wasserschutzgebiete (blau) sind:

WSG Haseldorfer Marsch, WSG Halstenbek, WSG Rellingen
Dr. agr. Udo Müller-Thomsen
- mobil: 0172 - 293 95 96

WSG Husum Mildstedt
Julian Tonn
 - mobil: 0151 - 23 59 41 76

WSG Schwentinetal
Aaron Budde
 - mobil: 0151 - 20 07 94 24

WSG Heide/Süderholm
B.Sc. agr. Sören Lüdtke
- mobil: 0170 - 287 76 62

Projektleitung:
Dr. agr. Christine von Buttlar
 - mobil: 0172 - 821 03 65

Auf Grundlage des bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetzes und dem Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG) wird der Trinkwasserschutz zwischen der Land- und der Wasserwirtschaft organisiert. Das Wasserentnahmeentgelt wird seither vornehmlich zur vorbeugenden Minderung landwirtschaftlicher Stoffeinträge ins Grund- und Oberflächenwasser eingesetzt. Die Maßnahmenprogramme sollen vor allem die Nitratbelastung in den Förderbrunnen und Vorfeldmessstellen der Wasserversorgungsunternehmen (WVU) senken und eine gute Qualität des Trinkwassers sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Gewässerschutzberatung etabliert und es werden Vereinbarungen auf den landwirtschaftlichen Flächen in den Trinkwassergewinnungsgebieten (TGG) umgesetzt.

Unsere Leistungen

  • Entwicklung und Umsetzung von gebietsspezifischen Trinkwasserschutzkonzepten
  • Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben in Wassereinzugsgebieten
  • Durchführung von Gewässerschutzleistungen wie Veranstaltungen, Feldrundfahrten und Öffentlichkeitsarbeit, Boden- und Pflanzenuntersuchungen sowie Feldversuchen
  • Abschluss von Trinkwasserschutzvereinbarungen mit Landwirten
  • Konzeption und Umsetzung einer gebietsbezogenen Erfolgskontrolle mit Hilfe von Boden- und Wasseruntersuchungen sowie mit Hilfe von Kalkulationsverfahren wie z. B. Hoftorbilanzen
  • Unterstützung der Geschäftsführung durch Fachdienstleistungen wie z. B. Vor-Ort-Kontrollen
    Beweissicherungsverfahren und Gutachterliche Stellungnahmen in Entschädigungsfragen
  • Entwicklung neuer Methoden zum Trinkwasserschutz z. B. im Rahmen von Pilotprojekten
  • GIS-gesteuerte Datenpräsentation
  • Öffentlichkeitsarbeit

WSG-Beratung Langeler Bogen in Köln

Link: Arbeitskreis Ackerbau und Wasser im Langeler Bogen e.V.
Ak Drüber und Drunter.de

Wasserschutz-Beratung für den Getränkehersteller Niederrhein-Gold Tersteegen GmbH & Co. KG in Moers

Ansprechpartner:
Staatl. gepr. Landwirt Achim Roth
- mobil: 0175-570 80 35

Projektleitung:
Dr. agr. Christine von Buttlar
- mobil: 0172-82 10 365


Beratung  der WSG-Kooperation Kreis Paderborn

Beratung des Wasserverbands Aabach-Talsperre

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. agr. Lothar Kupsch
 - mobil: 0172 - 56 19 159

Projektleitung:
Dr. agr. Hans-Bernhard von Buttlar
- mobil: 0172-56 65 783

 

  • Impressum
  • Datenschutz
HAUPTSITZ

Niedersachsen
IGLU - Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt
Bühlstraße 10
D-37073 Göttingen

Tel:  0551-54 885-0
Fax: 0551-54 885-11
Email: 

ZWEIGSTELLEN

Schleswig-Holstein
IGLU - Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt
Hafentörn 3
D-25761 Büsum

Tel:  04834-98 488 60
Fax: 04834-98 488 62
Email: 


Wittland 8b
D-24109 Kiel

Tel:  0431-66 11 53 48
Email: 

Hessen
IGLU - Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt
Frankfurter Straße 2
D-34569 Bad Zwesten

Tel:  0172-56 657 83
Email: 

 

Niedersachsen
IGLU - Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt
Alte Dorfstraße 11
D-29227 Altencelle

 

Nordrhein-Westfalen
IGLU - Ingenieur­gemeinschaft für Land­wirtschaft und Umwelt
Hof Roth 1
D-41363 Jüchen-Wey

Tel:  0175-57 080 35
Email: