ueber uns

Böden erfüllen eine Vielzahl an Funktionen. Sie dienen sowohl als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Sie sind Regulatoren im Wasser- und Stoffhaushalt der Landökosysteme. Des Weiteren dokumentieren sie Zeugnisse der Natur- und Kulturgeschichte.

Auf der anderen Seite sind sie eine Lebensgrundlage des Menschen, der Böden als Anbaufläche von Nahrungsmitteln, Futtermitteln oder pflanzlichen Rohstoffen nutzt. Sie fungieren aber auch als Standort für Verkehrswege, Leitungstrassen, Industrieanlagen und Gebäude.

Böden sind nicht vermehrbar und nur bedingt erneuerbar. Daher müssen auch sie nach dem Prinzip der Vorsorge genutzt und geschützt werden (ENGEL, 2013).

In der Bundesrepublik Deutschland werden täglich 55 Hektar bisher unverbauter Fläche für Gebäude, Verkehrs- und Erholungsflächen in Anspruch genommen. Angestrebt wird bis 2030 ein Flächenverbrauch von unter 30 ha/Tag
(BMUV 2023).

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden wie die anderen Schutzgüter auch, in allen raumwirksamen Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Nach § 1 BBodSchG sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Flyer: Bodenfunktionsbewertung auf regionaler und kommunaler Ebene  >>>

Ansprechpartner:
Dipl. geogr. Andreas Rode
- mobil: 0172-864 13 43

Projektleitung:
Dr. agr. Christine von Buttlar
- Telefon: 0551-54885-21