Bodenkundliche Baubegleitung
Boden als unersetzliches Schutzgut wird durch Bautätigkeiten stark beansprucht und es besteht die Gefahr von irreversiblen Schädigungen und damit der Verlust der typischen Bodenfunktionen.
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden wie die anderen Schutzgüter auch, in allen raumwirksamen Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Nach § 1 BBodSchG sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Seit über 10 Jahren setzen wir Bodenkundliche Baubegleitung auf Grundlage der Bundesbodenschutz VO und Länderregelungen um. Bodenkundlichen Trassenbaubegleitung beim Leitungsbau bis hin zur bodenkundlichen Begleitung von Maßnahmen der Renaturierung von Fließgewässern und Sanierung von Altlasten- und Unfallstandorten runden unser Leistungsspektrum ab.
Unsere Leistungen gehen von der Erstellung von Bodenschutzkonzepten nach DIN 19639 in der Planungsphase in Abstimmung mit Bauträgern und Genehmigungsbehörden, Fachgutachterlichen Stellungnahmen (LAGA, MantelVO) bis hin zur individuellen Bodenkundlichen Baubegleitung von Projekten und einzelnen Baumaßnahmen vor Ort.
Ansprechpartner
Niedersachsen:
Dipl. geogr. Andreas Rode
- mobil: 0172-864 13 43
Schleswig-Holstein:
Dr. agr. Udo Müller-Thomsen
-mobil 0172 29 39 596